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Haager Wehrbauern
Wie schon unter Punkt 2. erwähnt, waren etwa ein Drittel der Haager Bauern sogenannte Wehrbauern. Daher lässt sich auf eine Vollstärke beim Fähnlein auf rund 600 Mann schliessen. Es gab zwei Arten von Wehrbauern: Bauern, die ihren Hof zu freiem Eigentum besassen, sogenannte Freieigner oder freie Wehrbauern (ca.18 %).
Daneben gab es von der Grafschaft an Lehensleute ausgegebene Lehenshöfe, die ebenfalls Waffendienste leisteten (ca.15 %). Während die freien Wehrbauern quasi freiwillig Waffendienste leisteten, waren die Lehensleute zu Wehrdienst verpflichtet. Freieigner und Lehensleute, also alle Wehrbauern, waren von regelmäßigen Abgaben an die Grafschaft Haag befreit. Lehensleute zahlten nur bei Hofwechsel (Vater auf Sohn) die übliche Lehensgebühr. Voraussetzung für den Besitz eines Lehenshofes war die männliche Erbfolge. Hatte ein Wehrbauer keinen Sohn mehr, erlosch der Lehensvertrag. Die Grafschaft Haag zog das Lehen ein und verlieh es an einen anderen Lehensmann, der Söhne hatte. Wenn aber der Lehensmann einen Sohn hatte, gab es für die Grafschaft Haag keine rechtliche Möglichkeit, den Hof einzuziehen. Daher sind die Lehenshöfe sehr lange in der Hand einer Familie geblieben.

Anderst war es bei den Freieignern, diese hatten die Möglichkeit, ihren Hof zu verkaufen. Die Grafschaft Haag versuchte, zum Verkauf anstehende Höfe von Freieignern zu erwerben, um diese dann als Lehenshöfe an ihre Leute auszugeben. So änderte sich nichts an der Stärke der Truppe, der neue Besitzer aber war wehrpflichtig und damit stärker an die Grafschaft Haag gebunden. Daher nahm mit der Zeit die Zahl der freien Wehrbauern ab, während die Zahl der Lehensleute anstieg. Im Jahre 1676 gab es nur mehr 132 Freieigner (8 %) gegenüber 353 Lehensleuten (21 %).

Beispiel eines Haager Wehrbauern-Hofes im Spätmittelalter

Beispiel eines Haager Wehrbauern-Hofes im Spätmittelalter

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